Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zülpich, die Regenwasser für die Gartenbewässerung sammeln, können künftig Geld sparen. Der Rat der Stadt Zülpich hat in seiner jüngsten Sitzung einer entsprechenden Änderung der Entwässerungssatzung verabschiedet. Die neue Regelung sieht einen Gebührenabschlag von zehn Prozent vor. Damit sollen Grundstückseigentümer motiviert werden, sich für den Einbau einer Regenwasserzisterne zu entscheiden und so den Verbrauch von kostbarem Frischwasser für die Gartenbewässerung zu reduzieren. Voraussetzung für den Abschlag ist jedoch, dass die Regenwasserzisterne ein Fassungsvolumen von mindestens vier Kubikmeter hat und ein Rückhaltevolumen von 30 Litern pro Quadratmeter angeschlossener Fläche aufweist.
Die neue Entwässerungssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Der Gebührenabzug kann auch für bereits bestehende Zisternen gewährt werden. Grundsätzlich ist für den Abschlag eine entsprechende Antragstellung erforderlich. Das Antragsformular und weitere Informationen zum Verfahren findet sich auf der Homepage der Stadt Zülpich (Öffnet in einem neuen Tab). Bei neuen Anlagen erfolgt die Erhebung mit der Grundlagenermittlung zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühr.
Für Rückfragen und weitere Informationen können Frau Bausch (Tel.: 02252-52285, Mail: mbauschstadt-zuelpichde) oder Frau Simons (Tel.: 02252-52308; Mail: msimonsstadt-zuelpichde) vom Servicebüro Steuern & Gebühren der Stadt Zülpich kontaktiert werden.